ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gudrun Bascom-May – Glowing Copy & Design Stand: 07.08.2026
1. Geltungsbereich und Einbeziehung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Gudrun Bascom-May, handelnd unter „Glowing Copy & Design" (nachfolgend „Auftragnehmerin") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber"), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn sie dem Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss in Textform (z. B. per E-Mail, auf der Website oder im Angebot) zur Verfügung gestellt werden und der Auftraggeber durch ausdrückliche Bestätigung oder durch Auftragserteilung zustimmt.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie der Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote der Auftragnehmerin sind vier Wochen ab Datum des Angebots gültig und freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch schlüssiges Handeln (z. B. Beginn der Leistungserbringung nach Angebotsannahme) zustande.
(3) Wird ein Auftrag ohne vorheriges schriftliches Angebot erteilt, richtet sich die Vergütung nach den individuell vereinbarten Sätzen oder, falls keine Vereinbarung getroffen wurde, nach den branchenüblichen Sätzen für vergleichbare Leistungen.
(4) Preisänderungen aufgrund unvorhersehbarer, nicht von der Auftragnehmerin zu vertretender Kostensteigerungen Dritter (z. B. Lizenzgebühren, Druckkosten) sind nur zulässig, wenn dies im Angebot ausdrücklich vorbehalten wurde und die Abweichung 10% des ursprünglichen Preises übersteigt. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin verpflichtet, den Auftraggeber vorab zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen.
3. Verschwiegenheitspflicht
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Vertraulichkeit gegenüber allen geschäftlichen Angelegenheiten, Vorgängen und Geheimnissen des Auftraggebers, die ihr im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werden.
(2) Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind Informationen, die der Auftragnehmerin bereits bekannt waren, die sie aus öffentlich zugänglichen Quellen erfahren hat oder die sie gesetzlich offenlegen muss.
04 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Alle von der Auftragnehmerin erstellten kreativen Leistungen (z. B. Entwürfe, Logos, Layouts, Texte, Templates, Grafiken) unterliegen dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG).
(2) Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Vertrag konkret bezeichneten Nutzungszweck und Nutzungsumfang ein.
3) Ein ausschließliches Nutzungsrecht oder die Übertragung weitergehender Rechte (z. B. das Recht zur Weiterlizenzierung an Dritte, Bearbeitung oder Übertragung auf andere Medien) bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung und einer gesonderten Vergütung.
(4) Die Urheberbezeichnung („Urheberrecht © [Jahr] Gudrun Bascom-May – Glowing Copy & Design") darf ohne schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht entfernt oder verändert werden, soweit dies technisch und vertraglich möglich ist.
(5) Anregungen, Vorgaben oder Vorarbeiten des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(6) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die erstellten Arbeiten in ihrer Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Website, Social Media) zu präsentieren, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.
(7) Vom Auftraggeber geliefertes Material (Texte, Bilder, Logos, Fonts, Videos, Codes etc.) muss rechtsfehlerfrei sein. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle notwendigen Nutzungsrechte verfügt und Dritte nicht in ihren Rechten verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen freizustellen und die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung zu tragen.
5. Druckfreigabe und Daten
(1) Die Auftragnehmerin kann die Erstellung oder Vermittlung von Druckvorlagen übernehmen. Vom Auftraggeber gelieferte Daten müssen vollständige, druckfähige Sicherungskopien sein. Für den Verlust von Originaldaten übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
(2) Vom Auftraggeber gelieferte Daten und Druckvorlagen sind vor der Freigabe sorgfältig zu prüfen. Offensichtliche Fehler sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Vorlagen als genehmigt, sofern keine längere Frist vereinbart wurde.
(3) Für Schäden, die durch fehlerhafte, virusinfizierte oder anderweitig mangelhafte Daten des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftraggeber.
6.Sonderleistungen und Fremdleistungen
(1) Gesondert berechnet werden insbesondere: zusätzliche Entwürfe jenseits der vereinbarten Anzahl, umfangreiche Änderungen nach Abschluss der Korrekturphase, zusätzliche Korrekturschleifen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung, Übersetzungen, technische Sonderleistungen, Fotokosten sowie Reisekosten und Spesen, sofern die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
(2) Die Auftragnehmerin darf im Namen und für Rechnung des Auftraggebers notwendige Fremdleistungen (z. B. Programmierer, Fotografen, Druckereien) beauftragen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde. Die Auswahl erfolgt nach fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zum Wohle des Auftraggebers.
(3) Werden Fremdangebote im Rahmen einer Produktionspräsentation eingeholt und der Auftrag später anderweitig vergeben, kann die Auftragnehmerin diese Tätigkeit nach Zeitaufwand berechnen.
7. Auftragsbeendigung und Kündigung
(1) Der Auftrag endet mit der Abnahme der vereinbarten Leistung, ggf. nach Durchführung der vereinbarten Korrekturphase, oder mit Ablauf der vertraglich festgelegten Laufzeit.
(2) Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Soweit nicht anders vereinbart, berechnet die Auftragnehmerin ihre Leistungen auf Stundenbasis (derzeit 100,– EUR netto für gestalterische und technische Leistungen; 150,– EUR netto für Beratung, Konzeption und Text) oder als Projektpauschale.
(2) Die Vergütung umfasst Konzeption, Entwurf, Ausarbeitung, Produktionsbetreuung sowie die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Projekten mit einer voraussichtlichen Laufzeit von mehr als 4 Wochen oder bei erheblichen Vorleistungen der Auftragnehmerin (z. B. Lizenzen, Fremdkosten, Zeitaufwand für Konzeption und Erstentwürfe) ist eine Anzahlung von 50% der geschätzten Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung erfolgt nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung, sofern keine anderen Teilzahlungsvereinbarungen getroffen wurden. Bei Projektaufträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwei Monaten können weitere Teilzahlungen nach Projektfortschritt vereinbart werden.
(4) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug netto fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist ausgewiesen wurde.
(5) Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
(6) Bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Forderungen behält sich die Auftragnehmerin das Eigentum an den erstellten Leistungen vor. Nutzungs- und Verwertungsrechte werden erst mit vollständiger Zahlung eingeräumt. Bis zur vollständigen Bezahlung steht der Auftragnehmerin zudem ein Zurückbehaltungsrecht an allen vom Auftraggeber gelieferten Materialien zu (§ 273 BGB).
09 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die fertigen Arbeiten (z. B. Entwürfe, Druckdateien, finale Dateien) werden der Kundin auf digitalem Weg (E-Mail, Cloud-Link, Download) zur Verfügung gestellt. Der Gefahrübergang erfolgt mit dem Zeitpunkt, in dem die Dateien der Kundin zum Download oder Abruf bereitgestellt werden (z. B. Absenden der E-Mail mit Download-Link).
(2) Auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin können Dateien auch auf physischen Datenträgern (z. B. USB-Stick) oder direkt an Dritte (z. B. Druckereien) übermittelt werden. In diesem Fall erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe an den Transportdienstleister oder den Dritten.
(3) Alle Kosten für Druck, Versand und Drittleistungen (z. B. Druckerei, Plotter, Fotolabor) trägt die Kundin, sofern nicht im Angebot oder Vertrag etwas anderes vereinbart wurde.
10. Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltenen Leistungen sorgfältig zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich zu rügen.
(2) Versteckte Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich zu rügen, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
(3) Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung. Diese Frist gilt uneingeschränkt gegenüber Verbrauchern. Gegenüber Kaufleuten gelten die verkürzten Fristen des Handelsgesetzbuchs (HGB), sofern gesetzlich zulässig.
(4) Im Falle berechtigter Mängelrüge kann die Auftragnehmerin nach ihrer Wahl nachbessern oder neu liefern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie unzumutbar verzögert, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit sie gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind.
(5) Änderungen oder Korrekturen an den Leistungen durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte führen zum Ausschluss der Haftung der Auftragnehmerin für daraus resultierende Mängel, es sei denn, der Mangel bestand bereits vor der Änderung.
11 Haftungsbeschränkung
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt in den folgenden Fällen: bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit (auch bei einfacher Fahrlässigkeit), bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
(2) Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin oder betreffen die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für Datenverluste haftet die Auftragnehmerin nur, soweit der Auftraggeber keine eigenen Sicherungskopien angelegt hat und die Auftragnehmerin den Verlust zu vertreten hat. Die Haftung beschränkt sich in diesem Fall auf den typischen Wiederherstellungsaufwand.
(4) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für die patent-, muster-, urheber- oder markenrechtliche Schutzfähigkeit der von ihr erstellten Leistungen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich garantiert.
(5) Risiken der rechtlichen Zulässigkeit von Werbemaßnahmen, Veröffentlichungen oder Produktangaben trägt der Auftraggeber. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die von ihr erstellten Inhalte auf ihre spätere rechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen.
(6) Bei der Nutzung von Open-Source-Software (z. B. WordPress, TYPO3, Joomla) übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung für Sicherheitslücken oder Programmierfehler der Open-Source-Software, es sei denn, es wurde ein separater Wartungsvertrag mit regelmäßigen Updates vereinbart.
12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen aus anderen Vertragsverhältnissen ist dem Auftraggeber nur gestattet, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Erfüllungsort ist Wiesbaden.
(4) Gerichtsstand ist Wiesbaden. Dies gilt für alle Auftraggeber, die Kaufleute, Freiberufler oder Gewerbetreibende i.S.d. § 14 BGB sind.
Gudrun Bascom-May – Glowing Copy & Design Stand: 07.08.2026
1. Geltungsbereich und Einbeziehung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Gudrun Bascom-May, handelnd unter „Glowing Copy & Design" (nachfolgend „Auftragnehmerin") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber"), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn sie dem Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss in Textform (z. B. per E-Mail, auf der Website oder im Angebot) zur Verfügung gestellt werden und der Auftraggeber durch ausdrückliche Bestätigung oder durch Auftragserteilung zustimmt.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie der Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote der Auftragnehmerin sind vier Wochen ab Datum des Angebots gültig und freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch schlüssiges Handeln (z. B. Beginn der Leistungserbringung nach Angebotsannahme) zustande.
(3) Wird ein Auftrag ohne vorheriges schriftliches Angebot erteilt, richtet sich die Vergütung nach den individuell vereinbarten Sätzen oder, falls keine Vereinbarung getroffen wurde, nach den branchenüblichen Sätzen für vergleichbare Leistungen.
(4) Preisänderungen aufgrund unvorhersehbarer, nicht von der Auftragnehmerin zu vertretender Kostensteigerungen Dritter (z. B. Lizenzgebühren, Druckkosten) sind nur zulässig, wenn dies im Angebot ausdrücklich vorbehalten wurde und die Abweichung 10% des ursprünglichen Preises übersteigt. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin verpflichtet, den Auftraggeber vorab zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen.
3. Verschwiegenheitspflicht
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Vertraulichkeit gegenüber allen geschäftlichen Angelegenheiten, Vorgängen und Geheimnissen des Auftraggebers, die ihr im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werden.
(2) Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind Informationen, die der Auftragnehmerin bereits bekannt waren, die sie aus öffentlich zugänglichen Quellen erfahren hat oder die sie gesetzlich offenlegen muss.
04 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Alle von der Auftragnehmerin erstellten kreativen Leistungen (z. B. Entwürfe, Logos, Layouts, Texte, Templates, Grafiken) unterliegen dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG).
(2) Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Vertrag konkret bezeichneten Nutzungszweck und Nutzungsumfang ein.
3) Ein ausschließliches Nutzungsrecht oder die Übertragung weitergehender Rechte (z. B. das Recht zur Weiterlizenzierung an Dritte, Bearbeitung oder Übertragung auf andere Medien) bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung und einer gesonderten Vergütung.
(4) Die Urheberbezeichnung („Urheberrecht © [Jahr] Gudrun Bascom-May – Glowing Copy & Design") darf ohne schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht entfernt oder verändert werden, soweit dies technisch und vertraglich möglich ist.
(5) Anregungen, Vorgaben oder Vorarbeiten des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(6) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die erstellten Arbeiten in ihrer Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Website, Social Media) zu präsentieren, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.
(7) Vom Auftraggeber geliefertes Material (Texte, Bilder, Logos, Fonts, Videos, Codes etc.) muss rechtsfehlerfrei sein. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle notwendigen Nutzungsrechte verfügt und Dritte nicht in ihren Rechten verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen freizustellen und die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung zu tragen.
5. Druckfreigabe und Daten
(1) Die Auftragnehmerin kann die Erstellung oder Vermittlung von Druckvorlagen übernehmen. Vom Auftraggeber gelieferte Daten müssen vollständige, druckfähige Sicherungskopien sein. Für den Verlust von Originaldaten übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
(2) Vom Auftraggeber gelieferte Daten und Druckvorlagen sind vor der Freigabe sorgfältig zu prüfen. Offensichtliche Fehler sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Vorlagen als genehmigt, sofern keine längere Frist vereinbart wurde.
(3) Für Schäden, die durch fehlerhafte, virusinfizierte oder anderweitig mangelhafte Daten des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftraggeber.
6.Sonderleistungen und Fremdleistungen
(1) Gesondert berechnet werden insbesondere: zusätzliche Entwürfe jenseits der vereinbarten Anzahl, umfangreiche Änderungen nach Abschluss der Korrekturphase, zusätzliche Korrekturschleifen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung, Übersetzungen, technische Sonderleistungen, Fotokosten sowie Reisekosten und Spesen, sofern die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
(2) Die Auftragnehmerin darf im Namen und für Rechnung des Auftraggebers notwendige Fremdleistungen (z. B. Programmierer, Fotografen, Druckereien) beauftragen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde. Die Auswahl erfolgt nach fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zum Wohle des Auftraggebers.
(3) Werden Fremdangebote im Rahmen einer Produktionspräsentation eingeholt und der Auftrag später anderweitig vergeben, kann die Auftragnehmerin diese Tätigkeit nach Zeitaufwand berechnen.
7. Auftragsbeendigung und Kündigung
(1) Der Auftrag endet mit der Abnahme der vereinbarten Leistung, ggf. nach Durchführung der vereinbarten Korrekturphase, oder mit Ablauf der vertraglich festgelegten Laufzeit.
(2) Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Soweit nicht anders vereinbart, berechnet die Auftragnehmerin ihre Leistungen auf Stundenbasis (derzeit 100,– EUR netto für gestalterische und technische Leistungen; 150,– EUR netto für Beratung, Konzeption und Text) oder als Projektpauschale.
(2) Die Vergütung umfasst Konzeption, Entwurf, Ausarbeitung, Produktionsbetreuung sowie die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Projekten mit einer voraussichtlichen Laufzeit von mehr als 4 Wochen oder bei erheblichen Vorleistungen der Auftragnehmerin (z. B. Lizenzen, Fremdkosten, Zeitaufwand für Konzeption und Erstentwürfe) ist eine Anzahlung von 50% der geschätzten Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung erfolgt nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung, sofern keine anderen Teilzahlungsvereinbarungen getroffen wurden. Bei Projektaufträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwei Monaten können weitere Teilzahlungen nach Projektfortschritt vereinbart werden.
(4) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug netto fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist ausgewiesen wurde.
(5) Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
(6) Bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Forderungen behält sich die Auftragnehmerin das Eigentum an den erstellten Leistungen vor. Nutzungs- und Verwertungsrechte werden erst mit vollständiger Zahlung eingeräumt. Bis zur vollständigen Bezahlung steht der Auftragnehmerin zudem ein Zurückbehaltungsrecht an allen vom Auftraggeber gelieferten Materialien zu (§ 273 BGB).
09 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die fertigen Arbeiten (z. B. Entwürfe, Druckdateien, finale Dateien) werden der Kundin auf digitalem Weg (E-Mail, Cloud-Link, Download) zur Verfügung gestellt. Der Gefahrübergang erfolgt mit dem Zeitpunkt, in dem die Dateien der Kundin zum Download oder Abruf bereitgestellt werden (z. B. Absenden der E-Mail mit Download-Link).
(2) Auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin können Dateien auch auf physischen Datenträgern (z. B. USB-Stick) oder direkt an Dritte (z. B. Druckereien) übermittelt werden. In diesem Fall erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe an den Transportdienstleister oder den Dritten.
(3) Alle Kosten für Druck, Versand und Drittleistungen (z. B. Druckerei, Plotter, Fotolabor) trägt die Kundin, sofern nicht im Angebot oder Vertrag etwas anderes vereinbart wurde.
10. Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltenen Leistungen sorgfältig zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich zu rügen.
(2) Versteckte Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich zu rügen, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
(3) Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung. Diese Frist gilt uneingeschränkt gegenüber Verbrauchern. Gegenüber Kaufleuten gelten die verkürzten Fristen des Handelsgesetzbuchs (HGB), sofern gesetzlich zulässig.
(4) Im Falle berechtigter Mängelrüge kann die Auftragnehmerin nach ihrer Wahl nachbessern oder neu liefern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie unzumutbar verzögert, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit sie gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind.
(5) Änderungen oder Korrekturen an den Leistungen durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte führen zum Ausschluss der Haftung der Auftragnehmerin für daraus resultierende Mängel, es sei denn, der Mangel bestand bereits vor der Änderung.
11 Haftungsbeschränkung
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt in den folgenden Fällen: bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit (auch bei einfacher Fahrlässigkeit), bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
(2) Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin oder betreffen die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für Datenverluste haftet die Auftragnehmerin nur, soweit der Auftraggeber keine eigenen Sicherungskopien angelegt hat und die Auftragnehmerin den Verlust zu vertreten hat. Die Haftung beschränkt sich in diesem Fall auf den typischen Wiederherstellungsaufwand.
(4) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für die patent-, muster-, urheber- oder markenrechtliche Schutzfähigkeit der von ihr erstellten Leistungen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich garantiert.
(5) Risiken der rechtlichen Zulässigkeit von Werbemaßnahmen, Veröffentlichungen oder Produktangaben trägt der Auftraggeber. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die von ihr erstellten Inhalte auf ihre spätere rechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen.
(6) Bei der Nutzung von Open-Source-Software (z. B. WordPress, TYPO3, Joomla) übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung für Sicherheitslücken oder Programmierfehler der Open-Source-Software, es sei denn, es wurde ein separater Wartungsvertrag mit regelmäßigen Updates vereinbart.
12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen aus anderen Vertragsverhältnissen ist dem Auftraggeber nur gestattet, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Erfüllungsort ist Wiesbaden.
(4) Gerichtsstand ist Wiesbaden. Dies gilt für alle Auftraggeber, die Kaufleute, Freiberufler oder Gewerbetreibende i.S.d. § 14 BGB sind.